Bei sämtlichen wichtigen Schreiben im Rechtsverkehr (beispielsweise Kündigung, Mahnung oder Fristsetzung) kommt es nicht nur auf den Inhalt des Schreibens an. Entscheidend ist auch, ob sich später beweisen lässt, ob und wann das Schreiben auch tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.
Gerade beim Einwurfeinschreiben wird dieser Nachweis häufig für sicher gehalten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt jedoch: Ganz so einfach ist es nicht.
Was hat das BAG entschieden?
Im Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25 ging es um das digitale Zustellverfahren der Deutschen Post. Der Zusteller scannte die Sendung zunächst am Briefkasten und bestätigte den Zustellvorgang elektronisch. Erst danach warf er den Brief tatsächlich ein.
Nach Auffassung des BAG reicht dieser Ablauf nicht aus, um automatisch davon auszugehen, dass der Brief auch wirklich im Briefkasten gelandet ist. Denn zwischen Scan und Einwurf lag eine kurze Zeitspanne. Der Zusteller hätte noch abgelenkt oder unterbrochen werden können.
Die Entscheidung betrifft zwar nur das konkret geprüfte Verfahren. Sie zeigt aber deutlich: Ein digitaler Sendungsstatus ist nicht immer ein sicherer Beweis für den Zugang.
Was bedeutet das für Erklärende?
Das Einwurfeinschreiben ist deshalb nicht wertlos. Bei besonders wichtigen oder fristgebundenen Schreiben sollte man sich jedoch nicht allein auf den Einlieferungsbeleg und den Online-Status verlassen.
Auch das Einschreiben mit Rückschein ist nicht automatisch die bessere Alternative. Wird der Empfänger nicht angetroffen, hinterlässt der Zusteller häufig nur eine Benachrichtigung. Das Schreiben selbst ist damit möglicherweise noch nicht zugegangen.
Besonders zuverlässig kann die Zustellung durch einen Boten sein. Dieser sollte den Inhalt des konkreten Schreibens kennen, es persönlich übergeben oder in den Briefkasten einwerfen und den Vorgang anschließend möglichst zeitnah dokumentieren. Im Streitfall kann der Bote dann bestätigen, welches Schreiben er wann und wo zugestellt hat.
Bei besonders streitigen Fällen kommt auch eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.
Fazit
Abgeschickt ist nicht gleich angekommen. Wer wichtige Schreiben versendet, sollte deshalb nicht nur an den Versand denken, sondern auch an den späteren Nachweis des Zugangs. In vielen Fällen ist ein gut dokumentierter Bote die bessere Lösung als ein bloßer digitaler Sendungsstatus.